09.07.2018 12:00

Betriebsaufspaltung - Finanzamt wittert neue Einnahmequelle

Zusätzlich zu den schon bekannten Vorteilen eines Coworking Space, wie z.B. die Flexibilität und die Gemeinschaft mit den anderen Coworkern, habe ich letzte Woche noch eine wichtige Information von meinem Steuerbüro bekommen.

Warum es vielleicht auch aus steuerlicher Sicht keine gute Idee ist, seine GmbH oder UG in den eigenen vier Wänden zu betreiben lest ihr in dem folgendem Artikel.

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Die Finanzverwaltung nimmt eine Betriebsaufspaltung an, wenn zwischen einem Besitzunternehmen (Grundstückseigentümer) und einem Betriebsunternehmen (GmbH) sowohl eine sog. personelle als auch eine sachliche Verflechtung vorliegt. Das ist nicht neu.

Allerdings ist in jüngster Vergangenheit Bewegung in diesen Rechtskreis gekommen: Die Gerichte haben die Voraussetzungen, wann genaue eine Betriebsaufspaltung vorliegt, immer weiter zu Ungunsten der Steuerbürger ausgelegt. Mittlerweile reicht es aus, wenn 2 Gesellschafter gemeinsam beide Unternehmen beherrschen, dies jedoch mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen. Auch reicht es aus, wenn eine GmbH lediglich den Sitz / Ort der Geschäftsleitung im Einfamilienhaus der Gesellschafter hat, ohne dass Räumlichkeiten von der GmbH angemietet wurden. Selbst der Sitz einer GmbH in einer gemieteten Wohnung der Gesellschafter soll mittlerweile ausreichen, um eine Betriebsaufspaltung zu begründen.

Die steuerlichen Konsequenzen einer Betriebsaufspaltung können fatal sein. In derartigen Fällen gelten sowohl die Immobilie als auch die Anteile an der GmbH als Betriebsvermögen; stille Reserven - z.B. Wertsteigerungen der über Jahrzehnte genutzten Immobilie, aber auch der GmbH - unterliegen der Steuerpflicht.

Jeder GmbH-Inhaber, der nicht ausschließlich in von fremden Dritten angemieteten Räumlichkeiten wirtschaftet, sollte die Frage einer möglichen Betriebsaufspaltung gründlich prüfen lassen. Die hieraus erwachsenden steuerlichen Risiken - insbesondere bei langjährig tätigen und ertragsstarken Unternehmen - werden dabei gerne unterschätzt. Wichtig ist daher, möglichst schon in der Gründungsphase für die richtige Weichenstellung zu sorgen.

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